Häufig gestellte Fragen

Im diagnostischen Bereich ist die Strahlenbelastung gering. Dennoch wird in jedem Einzelfall im Rahmen der radiologischen Indikationsprüfung abgewogen, ob die mit einer Röntgenuntersuchung zwangsläufig verbundene Strahlenbelastung durch das Erfordernis einer diagnostischen Abklärung gerechtfertigt ist.

Vor den meisten Untersuchungen ist es möglich, Ihre Medikamente einzunehmen. Vor bestimmten Untersuchungen müssen manche Medikamente abgesetzt werden. So kann es z.B. sinnvoll sein, vor einer Katheteruntersuchung oder -behandlung blutverdünnende Medikamente (Marcumar oder Aspirin) oder vor einer KM-Untersuchung bestimmte Blutzuckermedikamente abzusetzen. Die Vereinbarkeit einer laufenden Medikation mit der vorgesehenen Untersuchung sollte jedoch stets im Einzelfall mit Ihrem behandelnden Arzt besprochen werden.

Dies hängt natürlich in erster Linie von der durchzuführenden Untersuchung ab. Während ein konventionelles Röntgenbild innerhalb von Minuten fertig ist, erstrecken sich andere Untersuchungen (Gefäßdilatation, Knochenszintigraphie u. a) etwa über einen halben Tag.

Für zahlreiche Untersuchungen ist es erforderlich, nüchtern zu sein. Dies wird man Ihnen im einzelnen bei der Anmeldung zur Untersuchung mitteilen.

Sofern nicht etwas unvorhergesehenes dazwischen kommt, werden Patienten mit vorheriger Terminvereinbarung sofort untersucht, wobei wir Patienten bei einigen Untersuchungen etwas früher einbestellen, sofern eine Vorbereitung außerhalb des Untersuchungszeitraumes (z. B. Einnahme von Kontrastmittel) nötig ist. Patienten ohne Termin sollten mit geringen Wartezeiten rechnen.

Üblicherweise treffen die Untersuchungsunterlagen innerhalb einer einer Woche nach der Untersuchung per Boten bei Ihrem überweisenden Arzt ein. In dringenden Fällen ist es jedoch möglich, die Unterlagen direkt mitzunehmen, was für Sie eine ca. 15 - 30 minütige Wartezeit bedeutet.

Leistungen aus dem kassenärztlichen Bereich dürfen wir nur auf Überweisung von niedergelassenen oder ermächtigten Kollegen erbringen. Somit reicht die Vorlage der Versichertenkarte nicht aus. Privatpatienten dürfen auch ohne Überweisung untersucht bzw. behandelt werden, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt.