Brauche ich eine Überweisung oder kann ich nur mit der Versichertenkarte kommen?
Leistungen aus dem kassenärztlichen Bereich dürfen wir nur auf Überweisung von niedergelassenen oder ermächtigten Kollegen erbringen. Somit reicht die Vorlage der Versichertenkarte nicht aus. Privatpatienten dürfen auch ohne Überweisung untersucht bzw. behandelt werden, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt.